Lucie und Dieter S., beide seit kurzem im Rentenalter haben sich ein Reihenhaus in Lübeck gekauft. Das hat auch alles super gut geklappt, bis sie eingezogen sind und von außen raus geschaut haben. Wo schauen die beiden morgens beim Frühstück hin? gegen eine zwei meter hohe, graue Betonwand. Moppelkotze, denkt sich der Dieter und schaut nach, warum dort auf einmal die Wand steht.
Das weiß keiner so richtig, die Wand gehört nämlich der Stadt und die Stadt Lübeck weiß auch nicht was die Wand da macht, vor und hinter der Wand ist einfach nur ein Pflasterplatz. Kein Problem, denkt der Bürgermeister, pflanz doch einfach was Schönes vor die Wand! Dafür unterschreibt der Dieter einen Vertrag, in dem er sich verpflichtet die ‘private Begrünungsmaßnahme’ durchzuführen und zu pflegen. Und die nette Baufirma, die die Wand irgendwann mal gebaut hat lässt sogar ein Grünanlagenwuchsgitter für die Wand springen und Dieter pflanzt drei kleine Efeupflanzen ein.
Aaaaaber Moment! In Lübeck kann ja nicht jeder Pflanzen wie er will, dass muss alles seine Ordnung haben, deswegen schickt der Bürgermeister der Familie S. ein ‘Sondernutzungserlaubnis für eine private Pflanzanlage im öffentlichen Gehweg’, in der steht peinlich genau, was alles beim Pflanzen zu beachten ist.
Zum Beispiel müssen die Stäbe an denen der Efeu die zwei Meter hoch wachsen soll mindestens fingerdick sein, wegen der Baufälligkeitsgefahr bei starker Belastung. Außerdem dürfen die Pflanzlöcher nur 36 cm in den Platz hineinragen, ok das passt schon mal so weit.
Weil das Pflanzloch nun aber in den öffentlichen Äther hineinragt müssen die Hausbesitzer eine Versicherung für ihren Efeu abschließen, bis das nicht passiert ist darf das Pflanzbeet nicht in Betrieb genommen werden. Man macht der Stadt eben nur Ärger wenn man freiwillig ein Beet pflegen will. Das lässt sich die Stadt nicht gefallen und bucht eine Summe von rund 20 Euro für den Verwaltungsaufwand ab.
Die Stadt Lübeck ist aber auch Kumpel, sie lässt den Efeu grade so ohne Versicherung durchgehen, weist aber noch ein mal ausdrücklich darauf hin, dass die Eigentümer für alle Schäden aufkommen müssen, die [anderen Bürgern der Stadt Lübeck, Verkehrsteilnehmern oder anderen Dritten sowohl durch die Baumaßnahme als auch durch das Grüngut selbst zugefügt werden.], so wörtlich.
Klar, Efeu ist gefährlich, Pflanzen allgemein sind gefährlich. Wer kennt nicht die Bäume, die einem Nachts mit überhöhter Geschwindigkeit gegen das Auto rennen, oder auch die vielen gefährlichen Tiere die zum Teil in Pflanzen nisten. Gerüchteweise hat man schon von einem Ukrainer gehört, der über 2 Millionen Rubel an Putin überweisen sollte, weil eine Ente, die nachweislich in seinem Baum, auf einem in den öffentlichen Äther ragenden Ast, Nistete zum Absturz eines Flugzeugs der Marke Cessna führte. Das Flugzeug stürzte in Putins privaten Koi-Teich.
Die Familie S. will aber nicht für ihren Efeu haften und deswegen muss alles wieder rückgebaut werden, also das Gitter ab, den Efeu raus und Pflastersteine rein, es kann ja auch nicht jeder einfach so ein Beet pflegen, wo kämen wir da hin… .
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